Rechtliche Rahmenbedingungen, ergänzt mit relevanten Paragraphen
1. Aufsichtspflicht und Jugendschutz
Jugendschutzgesetz (JuSchG):
§ 5 JuSchG: Teilnahme an öffentlichen Filmvorführungen.
§ 14 JuSchG: Einschränkungen für den Aufenthalt in bestimmten Einrichtungen (z. B. Jugendeinrichtungen).
§ 22 JuSchG: Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Schutzvorschriften.
Aufsichtspflicht: Keine spezifische gesetzliche Regelung, aber aus allgemeinen Fürsorgepflichten und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ableitbar (§ 1631 BGB).
2. Arbeitsschutz- und Sicherheitsgesetze
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
§ 5 ArbSchG: Gefährdungsbeurteilung.
§ 12 ArbSchG: Unterweisung und Betreuung der Beschäftigten.
§ 16 ArbSchG: Mitwirkungspflicht der Beschäftigten.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
§ 3 BetrSichV: Gefährdungsbeurteilung bei der Verwendung von Arbeitsmitteln.
§ 5 BetrSichV: Schutzmaßnahmen zur sicheren Benutzung von Arbeitsmitteln.
§ 10 BetrSichV: Instandhaltung und Prüfung der Arbeitsmittel.
DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention): § 2 Pflichten der Versicherten.
DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel): § 5 Wiederholungsprüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln.
DGUV Vorschrift 100-500: Sicherheitsregeln für den Einsatz von Maschinen.
Versicherungsschutz: Die Unfallversicherungspflicht ist in der Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) geregelt.
4. Brandschutzbestimmungen
Landesbauordnungen und Brandschutzgesetze:
Die Brandschutzanforderungen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer geregelt, zum Beispiel:
§ 17 Musterbauordnung (MBO): Brandschutz.
Brandschutzverordnungen der einzelnen Bundesländer, wie z. B. VVBauO oder Vollzugsverordnungen der Bauordnung.
Spezifische Regelungen zur Brandbekämpfung befinden sich in den entsprechenden Verordnungen zum Betrieb von Schulen, Jugendeinrichtungen oder öffentlichen Gebäuden.
5. Datenschutz (DSGVO)
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
Art. 6 DSGVO: Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Einwilligung der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen erforderlich).
Art. 8 DSGVO: Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes.
Art. 32 DSGVO: Sicherheit der Verarbeitung (technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten).
6. Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)
Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG):
§ 1 ProdHaftG: Haftung des Herstellers bei Fehlern von Produkten.
§ 4 ProdHaftG: Definition des Herstellers.
§ 8 ProdHaftG: Haftungsausschluss und Verjährung.
7. Arbeitsschutz für Jugendliche (JArbSchG)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG):
§ 5 JArbSchG: Verbot der Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren.
§ 8 JArbSchG: Arbeitszeitbegrenzung für Jugendliche.
§ 22 JArbSchG: Verbot von gefährlichen Arbeiten.
§ 29 JArbSchG: Ärztliche Untersuchungen zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung für die Arbeit.
8. Umgang mit Gefahrstoffen (GefStoffV)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV):
§ 6 GefStoffV: Gefährdungsbeurteilung im Umgang mit Gefahrstoffen.
§ 7 GefStoffV: Schutzmaßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers.
§ 14 GefStoffV: Unterweisung der Beschäftigten im sicheren Umgang mit Gefahrstoffen.