# 29.05.2024 Making Spaces #1 # Was sind eigentlich Making Spaces? Making Spaces, auch bekannt als Maker Spaces, sind gemeinschaftliche Werkstätten, in denen Menschen Zugang zu verschiedenen Werkzeugen, Materialien und Technologien haben, um ihre eigenen Projekte zu erstellen und zu gestalten. Diese Räume bieten oft Werkzeuge wie 3D-Drucker, Laserschneider, Elektronikbausätze, Nähmaschinen und Handwerkzeuge. Sie sind offen für alle Altersgruppen und Fähigkeiten und fördern das Lernen durch praktisches Tun. #### Wozu dienen Making Spaces in der Jugendarbeit? ##### Förderung von Kreativität und Innovation:
Junge Menschen können ihre eigenen Ideen in die Tat umsetzen und kreative Projekte realisieren. Dies fördert ihre Fähigkeit, kreativ zu denken und innovative Lösungen zu entwickeln.
##### Praktische Lernmöglichkeiten:
Making Spaces bieten eine praktische Lernumgebung, in der junge Mensche durch Ausprobieren und Fehler machen lernen können. Dies stärkt ihr technisches Verständnis und ihre handwerklichen Fähigkeiten.
##### Technische Kompetenzen:
Junge Menschen lernen den Umgang mit modernen Technologien wie 3D-Druckern, Computern und Elektronik. Diese technischen Fähigkeiten können ihnen in ihrer späteren beruflichen Laufbahn nützlich sein.
##### Teamarbeit und soziale Fähigkeiten:
In Making Spaces arbeiten junge Menschen oft in Teams an Projekten. Dies fördert ihre Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeiten und die Fähigkeit, zusammenzuarbeiten und gemeinsam Lösungen zu finden.
##### Selbstbewusstsein und Problemlösungsfähigkeiten:
Indem junge Menschen ihre eigenen Projekte planen und umsetzen, gewinnen sie Selbstbewusstsein und lernen, Probleme eigenständig zu lösen.
##### Zugang zu Ressourcen und Wissen:
Making Spaces bieten Zugang zu Werkzeugen und Materialien, die junge Menschen möglicherweise zu Hause nicht haben. Außerdem können sie von erfahrenen Mentoren und anderen Nutzern lernen.
##### Förderung von Nachhaltigkeit:
Junge Menschen lernen, wie man Dinge selbst repariert und wiederverwendet, anstatt sie wegzuwerfen. Dies fördert ein Bewusstsein für Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung.
##### Beispielprojekte in der Jugendarbeit:
Junge Menschen können einfache Roboter bauen und programmieren, um Grundlagen der Robotik und Programmierung zu lernen.
##### Kreatives Upcycling:
Aus alten Materialien und Abfallprodukten können neue, nützliche Gegenstände hergestellt werden. Mode und Textilprojekte: Mit Nähmaschinen und Textilien können junge Menschen ihre eigenen Kleidungsstücke entwerfen und herstellen.
##### Elektronikprojekte:
Junge Menschen können einfache elektronische Geräte oder Gadgets bauen, wie z.B. LED-Lampen/Ketten, Luftfeuchtigkeitsensoren oder aber auch Bodenfeuchtigkeit.
# Schutzkonzepte! Tipps auf geachtet werden kann? Bei der Arbeit mit jungen Menschen in Making Spaces in Deutschland müssen verschiedene gesetzliche Rahmenbedingungen beachtet werden, um die Sicherheit zu gewährleisten und rechtliche Pflichten einzuhalten. Hier sind die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen in Stichpunkten:
1. **Aufsichtspflicht und Jugendschutz**
**Jugendschutzgesetz (JuSchG)**:
Regelt, in welchem Umfang Kinder und Jugendliche an Aktivitäten teilnehmen dürfen.
Altersgrenzen müssen berücksichtigt werden (z. B. bei der Nutzung bestimmter Werkzeuge).
**Aufsichtspflicht**:
Pädagogische Fachkräfte müssen eine kontinuierliche Aufsicht sicherstellen.
Das Maß der Aufsicht variiert je nach Alter und Risiko der Aktivität.
Verantwortung für das Wohl und die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen.
**2. Arbeitsschutz- und Sicherheitsgesetze**
**Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):**
Sicherstellung eines sicheren Arbeitsplatzes auch in Bildungseinrichtungen.
Arbeitsmaterialien müssen den Sicherheitsstandards entsprechen (DIN-Normen, CE-Zeichen).
Gefährdungsbeurteilungen müssen durchgeführt werden, um potenzielle Risiken zu ermitteln.
**Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):**
Regelt die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln und Geräten (z. B. Lötkolben, 3D-Drucker, Laser-Cutter).
Wartung und regelmäßige Prüfung der Maschinen und Werkzeuge, die von Jugendlichen genutzt werden.
**3. Unfallverhütung und Versicherung**
**Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV-Vorschriften):**
Einrichtungen wie Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen unterliegen der Unfallversicherungspflicht.
Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beachten, z. B. DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention).
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen nach DGUV-Vorgaben.
**Versicherungsschutz:**
Kinder und Jugendliche müssen während der Teilnahme an den Aktivitäten über die Unfallkasse versichert sein.
Eventuell zusätzliche Haftpflichtversicherung für die Einrichtung.
**4. Brandschutzbestimmungen**
**Landesbauordnungen und Brandschutzgesetze:**
Sicherstellung von Brandschutzmaßnahmen, z. B. Notausgänge, Feuerlöscher, Fluchtwege.
Besondere Vorkehrungen bei Arbeiten mit Lasern, Lötkolben und brennbaren Materialien (z. B. Löten, 3D-Druck).
**5. Datenschutz (DSGVO)**
**Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):**
Schutz der persönlichen Daten von Kindern und Jugendlichen.
Erforderliche Einwilligungen der Eltern bei der Erhebung und Verarbeitung von Daten (z. B. Fotos, Namen).
Sensibler Umgang mit personenbezogenen Daten während der Kurse und bei der Dokumentation von Ergebnissen.
**6. Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)**
Sicherstellung, dass alle verwendeten Geräte und Materialien den Sicherheitsvorschriften entsprechen.
Haftung bei Schäden durch fehlerhafte Geräte oder unsachgemäße Verwendung durch die Einrichtung.
**7. Arbeitsschutz für Jugendliche (JArbSchG)**
**Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG):**
Regelungen zur maximalen Arbeitszeit und Pausen für Jugendliche.
Bestimmungen zu gefährlichen Arbeiten: Jugendliche dürfen keine Tätigkeiten durchführen, die mit erheblichen Gefahren verbunden sind (z. B. Arbeiten mit gefährlichen Maschinen wie Lasercuttern oder ungeschütztem Löten).
**8. Elektrosicherheit**
**Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU):**
Anforderungen an die Sicherheit elektrischer Betriebsmittel.
Sicherheitsmaßnahmen bei der Arbeit mit Strom (Microcontroller, Arduino, Raspberry Pi) und der Verkabelung.
**9. Umgang mit Gefahrstoffen (GefStoffV)**
**Gefahrstoffverordnung (GefStoffV):**
Einhaltung der Vorschriften im Umgang mit Gefahrstoffen (z. B. Lötdämpfe, Chemikalien beim 3D-Druck).
Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern und Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Materialien, die gesundheitsschädlich sein könnten.
# Rechtliche Rahmenbedingungen, ergänzt mit relevanten Paragraphen ### 1. **Aufsichtspflicht und Jugendschutz** - **Jugendschutzgesetz (JuSchG)**: - § 5 JuSchG: Teilnahme an öffentlichen Filmvorführungen. - § 14 JuSchG: Einschränkungen für den Aufenthalt in bestimmten Einrichtungen (z. B. Jugendeinrichtungen). - § 22 JuSchG: Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Schutzvorschriften. - **Aufsichtspflicht**: Keine spezifische gesetzliche Regelung, aber aus allgemeinen Fürsorgepflichten und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ableitbar (§ 1631 BGB). ### 2. **Arbeitsschutz- und Sicherheitsgesetze** - **Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)**: - § 5 ArbSchG: Gefährdungsbeurteilung. - § 12 ArbSchG: Unterweisung und Betreuung der Beschäftigten. - § 16 ArbSchG: Mitwirkungspflicht der Beschäftigten. - **Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)**: - § 3 BetrSichV: Gefährdungsbeurteilung bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. - § 5 BetrSichV: Schutzmaßnahmen zur sicheren Benutzung von Arbeitsmitteln. - § 10 BetrSichV: Instandhaltung und Prüfung der Arbeitsmittel. ### 3. **Unfallverhütung und Versicherung** - **Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV-Vorschriften)**: - **DGUV Vorschrift 1** (Grundsätze der Prävention): § 2 Pflichten der Versicherten. - **DGUV Vorschrift 3** (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel): § 5 Wiederholungsprüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. - **DGUV Vorschrift 100-500**: Sicherheitsregeln für den Einsatz von Maschinen. - **Versicherungsschutz**: Die Unfallversicherungspflicht ist in der **Sozialgesetzbuch VII (SGB VII)** geregelt. ### 4. **Brandschutzbestimmungen** - **Landesbauordnungen und Brandschutzgesetze**: - Die Brandschutzanforderungen sind in den jeweiligen **Landesbauordnungen (LBO)** der Bundesländer geregelt, zum Beispiel: - § 17 Musterbauordnung (MBO): Brandschutz. - Brandschutzverordnungen der einzelnen Bundesländer, wie z. B. **VVBauO** oder **Vollzugsverordnungen der Bauordnung**. - Spezifische Regelungen zur Brandbekämpfung befinden sich in den entsprechenden Verordnungen zum Betrieb von Schulen, Jugendeinrichtungen oder öffentlichen Gebäuden. ### 5. **Datenschutz (DSGVO)** - **Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)**: - Art. 6 DSGVO: Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Einwilligung der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen erforderlich). - Art. 8 DSGVO: Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes. - Art. 32 DSGVO: Sicherheit der Verarbeitung (technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten). ### 6. **Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)** - **Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)**: - § 1 ProdHaftG: Haftung des Herstellers bei Fehlern von Produkten. - § 4 ProdHaftG: Definition des Herstellers. - § 8 ProdHaftG: Haftungsausschluss und Verjährung. ### 7. **Arbeitsschutz für Jugendliche (JArbSchG)** - **Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)**: - § 5 JArbSchG: Verbot der Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren. - § 8 JArbSchG: Arbeitszeitbegrenzung für Jugendliche. - § 22 JArbSchG: Verbot von gefährlichen Arbeiten. - § 29 JArbSchG: Ärztliche Untersuchungen zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung für die Arbeit. ### 8. **Umgang mit Gefahrstoffen (GefStoffV)** - **Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)**: - § 6 GefStoffV: Gefährdungsbeurteilung im Umgang mit Gefahrstoffen. - § 7 GefStoffV: Schutzmaßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers. - § 14 GefStoffV: Unterweisung der Beschäftigten im sicheren Umgang mit Gefahrstoffen.