29.05.2024 Making Spaces #1

Wie kann ein 'Making Space' eingerichtet werden? Dabei können wir stationäre oder mobile Lösungen betrachten. Bringt sehr gerne auch eure, beziehungsweise eigene Beispiele mit, damit wir uns über Möglichkeiten und Umsetzungen austauschen können. Was möchten wir mit einem Making Space erreichen, welche Menschen werden adressiert, wie kann auch schon mit wenig Material, Ausstattung ein niedrigschwelliges Angebot geschaffen werden?

Was sind eigentlich Making Spaces?

Making Spaces, auch bekannt als Maker Spaces, sind gemeinschaftliche Werkstätten, in denen Menschen Zugang zu verschiedenen Werkzeugen, Materialien und Technologien haben, um ihre eigenen Projekte zu erstellen und zu gestalten. Diese Räume bieten oft Werkzeuge wie 3D-Drucker, Laserschneider, Elektronikbausätze, Nähmaschinen und Handwerkzeuge. Sie sind offen für alle Altersgruppen und Fähigkeiten und fördern das Lernen durch praktisches Tun.

Wozu dienen Making Spaces in der Jugendarbeit?

Förderung von Kreativität und Innovation:
Junge Menschen können ihre eigenen Ideen in die Tat umsetzen und kreative Projekte realisieren. Dies fördert ihre Fähigkeit, kreativ zu denken und innovative Lösungen zu entwickeln.
Praktische Lernmöglichkeiten:
Making Spaces bieten eine praktische Lernumgebung, in der junge Mensche durch Ausprobieren und Fehler machen lernen können. Dies stärkt ihr technisches Verständnis und ihre handwerklichen Fähigkeiten.
Technische Kompetenzen:
Junge Menschen lernen den Umgang mit modernen Technologien wie 3D-Druckern, Computern und Elektronik. Diese technischen Fähigkeiten können ihnen in ihrer späteren beruflichen Laufbahn nützlich sein.
Teamarbeit und soziale Fähigkeiten:
In Making Spaces arbeiten junge Menschen oft in Teams an Projekten. Dies fördert ihre Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeiten und die Fähigkeit, zusammenzuarbeiten und gemeinsam Lösungen zu finden.
Selbstbewusstsein und Problemlösungsfähigkeiten:
Indem junge Menschen ihre eigenen Projekte planen und umsetzen, gewinnen sie Selbstbewusstsein und lernen, Probleme eigenständig zu lösen.
Zugang zu Ressourcen und Wissen:
Making Spaces bieten Zugang zu Werkzeugen und Materialien, die junge Menschen möglicherweise zu Hause nicht haben. Außerdem können sie von erfahrenen Mentoren und anderen Nutzern lernen.
Förderung von Nachhaltigkeit:
Junge Menschen lernen, wie man Dinge selbst repariert und wiederverwendet, anstatt sie wegzuwerfen. Dies fördert ein Bewusstsein für Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung.
Beispielprojekte in der Jugendarbeit:
Junge Menschen können einfache Roboter bauen und programmieren, um Grundlagen der Robotik und Programmierung zu lernen.
Kreatives Upcycling:
Aus alten Materialien und Abfallprodukten können neue, nützliche Gegenstände hergestellt werden.
Mode und Textilprojekte: Mit Nähmaschinen und Textilien können junge Menschen ihre eigenen Kleidungsstücke entwerfen und herstellen.
Elektronikprojekte:
Junge Menschen können einfache elektronische Geräte oder Gadgets bauen, wie z.B. LED-Lampen/Ketten, Luftfeuchtigkeitsensoren oder aber auch Bodenfeuchtigkeit.

Schutzkonzepte! Tipps auf geachtet werden kann?

Bei der Arbeit mit jungen Menschen in Making Spaces in Deutschland müssen verschiedene gesetzliche Rahmenbedingungen beachtet werden, um die Sicherheit zu gewährleisten und rechtliche Pflichten einzuhalten. Hier sind die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen in Stichpunkten:

1. Aufsichtspflicht und Jugendschutz
Jugendschutzgesetz (JuSchG):

Regelt, in welchem Umfang Kinder und Jugendliche an Aktivitäten teilnehmen dürfen.

Altersgrenzen müssen berücksichtigt werden (z. B. bei der Nutzung bestimmter Werkzeuge).
Aufsichtspflicht:

Pädagogische Fachkräfte müssen eine kontinuierliche Aufsicht sicherstellen.

 

Das Maß der Aufsicht variiert je nach Alter und Risiko der Aktivität.

 

Verantwortung für das Wohl und die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen.

 

 

2. Arbeitsschutz- und Sicherheitsgesetze
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):

Sicherstellung eines sicheren Arbeitsplatzes auch in Bildungseinrichtungen.

Arbeitsmaterialien müssen den Sicherheitsstandards entsprechen (DIN-Normen, CE-Zeichen).
Gefährdungsbeurteilungen müssen durchgeführt werden, um potenzielle Risiken zu ermitteln.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):

Regelt die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln und Geräten (z. B. Lötkolben, 3D-Drucker, Laser-Cutter). 

 

Wartung und regelmäßige Prüfung der Maschinen und Werkzeuge, die von Jugendlichen genutzt werden.

 

 

3. Unfallverhütung und Versicherung
Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV-Vorschriften):

Einrichtungen wie Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen unterliegen der Unfallversicherungspflicht.

Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beachten, z. B. DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention).

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen nach DGUV-Vorgaben.

Versicherungsschutz:

Kinder und Jugendliche müssen während der Teilnahme an den Aktivitäten über die Unfallkasse versichert sein.

 

Eventuell zusätzliche Haftpflichtversicherung für die Einrichtung.

 

 

4. Brandschutzbestimmungen
Landesbauordnungen und Brandschutzgesetze:

Sicherstellung von Brandschutzmaßnahmen, z. B. Notausgänge, Feuerlöscher, Fluchtwege.

Besondere Vorkehrungen bei Arbeiten mit Lasern, Lötkolben und brennbaren Materialien (z. B. Löten, 3D-Druck).

 

5. Datenschutz (DSGVO)
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

Schutz der persönlichen Daten von Kindern und Jugendlichen.

Erforderliche Einwilligungen der Eltern bei der Erhebung und Verarbeitung von Daten (z. B. Fotos, Namen).

Sensibler Umgang mit personenbezogenen Daten während der Kurse und bei der Dokumentation von Ergebnissen.

 

6. Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)

Sicherstellung, dass alle verwendeten Geräte und Materialien den Sicherheitsvorschriften entsprechen.

 

Haftung bei Schäden durch fehlerhafte Geräte oder unsachgemäße Verwendung durch die Einrichtung.

 

7. Arbeitsschutz für Jugendliche (JArbSchG)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG):

Regelungen zur maximalen Arbeitszeit und Pausen für Jugendliche.

Bestimmungen zu gefährlichen Arbeiten: Jugendliche dürfen keine Tätigkeiten durchführen, die mit erheblichen Gefahren verbunden sind (z. B. Arbeiten mit gefährlichen Maschinen wie Lasercuttern oder ungeschütztem Löten).

 

8. Elektrosicherheit
Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU):

Anforderungen an die Sicherheit elektrischer Betriebsmittel.

Sicherheitsmaßnahmen bei der Arbeit mit Strom (Microcontroller, Arduino, Raspberry Pi) und der Verkabelung.


 

9. Umgang mit Gefahrstoffen (GefStoffV)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV):

Einhaltung der Vorschriften im Umgang mit Gefahrstoffen (z. B. Lötdämpfe, Chemikalien beim 3D-Druck).

Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern und Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Materialien, die gesundheitsschädlich sein könnten.

 

 

 

Rechtliche Rahmenbedingungen, ergänzt mit relevanten Paragraphen

1. Aufsichtspflicht und Jugendschutz

2. Arbeitsschutz- und Sicherheitsgesetze

3. Unfallverhütung und Versicherung

4. Brandschutzbestimmungen

5. Datenschutz (DSGVO)

6. Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)

7. Arbeitsschutz für Jugendliche (JArbSchG)

8. Umgang mit Gefahrstoffen (GefStoffV)